Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr von € 10,- für Erwachsene / Familien, bzw. € 5,- pro Kind zu entrichten.
Der Jahresbeitrag ist zur Jahresmitte fällig und wird per Lastschrift von Ihrem Konto erhoben / Rechnungszahlung ist nicht möglich.
Mit dieser Eintrittserklärung wird daher auch gleichzeitig eine Einzugsermächtigung erteilt.
Kündigung ist erst nach 12-monatiger Mindestmitgliedschaft & dann erst jeweils zum nächsten Jahresende (=31.12.) mit 3-monatiger Frist (=spätestens 30.9. eines Jahres) schriftlich möglich
Grundlage der Mitgliedschaft ist Satzung der TSG Altenhain 1900 e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Mitgliedschaft besteht wirksam immer für den gesamten Verein. Wegfall eines Kurs-/Sportangebotes oder einer Abteilung ist kein außerordentlicher/sofortiger Kündigungsgrund.
*dazu gehören auch Auszubildende, Dienstleistende von Wehrdienst und von Freiwilligendienst (bis 17 Jahren ohne Nachweis; ab 18 Jahren Nachweis mit Eintrittserklärung einzureichen; ohne Nachweis erfolgt eine Einstufung als Erwachsener)
**ab 2 Erwachsenen und 1 Kind oder 1 Erwachsener und mind. 2 Kinder